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7 Fragen an…… Eltern und Kinder fragen die Kandidaten der OB-Wahl

Der Stadtelternrat für KindergartenKinder und Ihre Eltern (STAKKIE) möchte auch den nicht Wahlberechtigten eine Stimme geben und die Interessen unserer Kinder in die Wahl des Oberbürgermeisters einbringen.

Wenn im nächsten Jahr die Wahlen für das Amt des Oberbürgermeisters anstehen, dann wird das Ergebnis das Leben vieler Weimarer in der einen oder anderen Form beeinflussen. Grund genug also, sich als Bürgerin und Bürger für die Kandidaten und Ihre Vorstellungen zu interessieren.

Was aber ist mit unseren Kindern? Was wollen die Kandidaten für die nächste Generation der Stadt tun? Was sind Ihre Forderungen, Pläne und Hoffnungen.

Der STAKKIE möchte unseren Kindern mit der Hilfe von Eltern und Großeltern eine Stimme geben und hat die Aktion „7 Fragen an…“ gestartet.

In den nächsten Monaten sammelt der STAKKIE Fragen von Eltern und Großeltern rund um die Interessen von Familien und Kindern in unserer Stadt. Was brennt auf den Nägeln? Was muss sich ändern? Was soll sich nicht ändern? „Dumme Fragen gibt es nicht und kein Thema ist tabu. Es kann um die „große Politik“ gehen oder auch „nur“ um den verdreckten Spielplatz um die Ecke. Um Freizeitangebote oder um Hilfen für sozial Benachteiligte – jede Frage ist willkommen – egal ob aus dem Kindermund, ob die Eltern bei der Formulierung helfen oder ob die Frage von Mutti oder Opa kommt.

Der STAKKIE sichtet und sammelt die Fragen in den nächsten Monaten, wählt sieben Fragen aus und befragt die Kandidaten und Parteien die hinter den Kandidaten stehen – auf die Antworten sind wir bereits jetzt gespannt!

Bitte richten Sie Ihre Frage oder Ihre Fragen an: ob-wahl@stakkie-weimar.de

Öffentliche Sitzung des Weimarer Jugendhilfeausschuss am 11.5.11

Die Sirtzungen des Jugendhilfeausschuss sind öffentlich – und es ist gut, wenn die Öffentlichkeit anwesend ist. Hören wir genau hin, was die Vertreter der Parteien planen, beraten und beschließen!

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch den 11.05.2011 in der Cafeteria der Stadtverwaltung (dort wo man die Nümmerchen zieht, wenn man z.B. eine Lohnsteuerkarte braucht), Schwanseesraße 17. Beginn 17:30 Uhr.

Themen sind:

Bauhauskita

Investionen/Mittelverwendung im Bereich Kita

Geldleistungen für Kinder in der Tagespflege (hier soll auch gekürzt werden)

Vorstellung des Sachgebietes Jugendgerichtshilfe

Bildungs- und Teilhabepaketes

Gerade die Mittelverwendung für die Kitas wird interessant. Interessant auch die Reaktivierung der Kita “Robert Koch”, da die Kitaplätze in Weimar vorn und hinten nicht reichen.

Leitfaden für Fragen an Kommunalpolitiker bei Gebührenerhöhungen in Kitas (Mai 2011)

Hallo liebe Eltern,
anbei ein Infobrief einer aus dem Trägerkreis “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” hervorgegangene Initative.
Bitte lesen und weiterleiten.


Leitfaden für Fragen an Kommunalpolitiker bei Gebührenerhöhungen in Kitas (Mai 2011)
Liebe Kita-Eltern,
derzeit gibt es verstärkt Auseinandersetzungen zwischen den Thüringer Städte- und Gemeindeverantwortlichen
und den Eltern von Kita-Kindern wegen steigender Kita-Gebühren.
Grundsätzlich gilt folgende Rechtslage: Kitas sind eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, d.h. diese sind
verpflichtet, für die Kinder ihres Wirkungskreises Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen und dabei
Mindest-Qualitätsstandards einzuhalten. Das kostet. An diesen Aufwendungen beteiligt sich das Land
Thüringen mit jährlich etwa 450 Millionen Euro.
Was darüber hinaus geht, müssen die Gemeinden beisteuern, sie haben aber das Recht, die Eltern
über Gebühren an diesen Kosten zu beteiligen. Vor Gebührenerhöhungen sind die Elternbeiräte
anzuhören (§10 Kita-Gesetz), d.h. sie sind AUCH umfassend zu informieren. Leider sind uns
inzwischen mehrere Beispiele dafür bekannt geworden, dass seitens der Gemeinden bei derartigen
Informationen mit Halbwahrheiten gearbeitet wurde. Insbesondere wird gerne behauptet, dass
Gebührenerhöhungen durch eine Änderung des Kita-Gesetzes im Jahr 2010 verursacht seien. Das ist
falsch!
Für ganz Thüringen kostet das neue Kita-Gesetz zusätzlich 92 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld wird
durch das Land an die Kommunen über den sogenannten Kommunalen Finanzausgleich (KFA)
weitergeleitet. Doch nur die Hälfte dieser Mittel ist mit einer Zweckbindung („nur für die Kitas, zur
Finanzierung der Personalkosten“) versehen. Die andere Hälfte ist – angeblich aus rechtlichen
Gründen – nicht mit einer Zweckbindung belegt. Das hat Folgen:
Für die Finanzierung der Kitas sind – wie schon gesagt – die Gemeinden zuständig. Ein Teil der „nicht
zweckgebundenen Gelder“ aber steht den Landkreisen zu, d.h. hier bleiben insgesamt etwa 10%
jener 92 Millionen Euro hängen, die das Land eigentlich den Gemeinden für die Mehrkosten des
neuen Kita-Gesetzes jährlich zur Verfügung stellt.
Zusätzlich kürzt das Land bei den Kommunen insgesamt etwa 70 Millionen Euro. Mit anderen
Worten: mit dem KitaG haben die Kommunen ein jährliches Minus von 70 Millionen wegzustecken,
ohne das neue KitaG wären es allerdings sogar 162 Millionen. So ist es kein Wunder, dass die
Bürgermeister nach Geldquellen suchen. Eine davon sind die Kitas, genauer: die Elternbeiträge.
Ein drittes Problem ist, dass einige Verwaltungen versuchen, Gebührenerhöhungen, die sowieso
gekommen wären, im Schatten des Kita-Gesetzes durchzusetzen. Manche Erhöhungen sind
eigentlich auf Betriebskostenerhöhungen zurück zu führen, in anderen Fällen will die Kommune
einfach nur ihren Anteil an den Kita-Kosten senken.
Insgesamt gibt es also drei Motive für Ihre Gemeinde, die Kita-Gebühr zu erhöhen:

1. Nicht alles Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich, das ursprünglich für die Kita
vorgesehen war, kommt bei Ihrer Gemeinde an.
Doch Vorsicht: wenn das angebliche Minus deutlich über einem Zehntel der Mehrkosten
durch das KitaG liegt, sollten Sie kritisch nachfragen! Wie oben erwähnt, wird die Hälfte des
Geldes zweckgebunden, die andere nicht zweckgebunden an die Kommunen ausgereicht.
Viele Gemeinden weisen in ihren Berechnungen NUR den zweckgebundenen Teil der
Landesgelder aus („nach Kita-Gesetz §19“), nicht aber die andere Hälfte vollständig. Lassen
Sie sich genau erläutern, warum und konfrontieren Sie Ihren Landtagsabgeordneten mit
diesen Aussagen!

2. Die Kita hat in den letzten Jahren durch steigende Heizkosten, Mieten, Reparaturkosten,
Verbrauchsmittel etc. immer höhere Kosten verursacht und die Gemeinde möchte diese
Kostensteigerungen nun ganz oder teilweise auf die Eltern umlegen.

3. Die Gemeinde hat finanzielle Nöte und sucht nach Einnahmequellen.
Die Politiker Ihrer Gemeinde, die darüber entscheiden, wie hoch die Gemeinde Ihren Kita-Träger
bezuschusst (sofern die Gemeinde die Kita nicht selbst betreibt) sollten Ihnen als Wähler
Rechenschaft ablegen. Das kann vor allem der Elternbeirat einfordern (Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz §10 und Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung, beide zum
kostenlosen Download auf www.thueringen.de/de/tmbwk/ zu finden).
Die Gemeinde sollte bei jeder Gebührenerhöhung nachvollziehbar begründen, wie diese Erhöhung
zustande gekommen ist. Dazu muss sie zumindest einen Teil der Betriebskosten der betreffenden
Kita(s) offen legen. Betriebskosten sind unter anderem:
- Personalkosten (der Löwenanteil)
- Miete und weitere Gebäudekosten
- Wasser, Abwasser, Energie
- Verbrauchsmittel (Spielzeug, Bücher etc.)
Wenn diese Kosten nachweisbar steigen, kann man daraus tatsächlich Gebührenerhöhungen
ableiten. Doch gerade bei den Personalkosten wird gerne … sagen wir: kreativ aufgerundet. Es gibt in
Thüringer Kitas wenige Fachkräfte, die in Vollzeit (!!) tatsächlich 42.000 Euro pro Jahr kosten,
trotzdem wird dieser Betrag gerne angegeben. Die Zahl, von der Ihre Gemeinde ausgeht ,erhalten
Sie, indem Sie die Gesamtpersonalkosten für die Kitas Ihrer Gemeinde durch die Anzahl der
Vollzeitstellen (die Ihnen die Gemeinde in jedem Fall mitteilen sollte!) teilen. Liegt das Ergebnis über
40.000 Euro pro Jahr, sollten Sie fragen, nach welchem Tarif die Erzieherinnen bezahlt werden und
diesen ggf. überprüfen. Es gibt in Thüringen (leider) viele Tarife, bei denen eine Erzieherin niemals
auf 40.000 Euro Personal-Gesamtkosten pro Jahr kommt. Doch wenn der Träger solche Beträge nicht
bezahlt, sollten sie auch nicht in den Kostenrechnungen verwendet werden!
Analoges gilt für die anderen Betriebskosten. Auch hier kann man klare Abrechnungen einfordern,
zumindest, soweit es die behaupteten Kostensteigerungen angeht.
Der andere Grund, aus dem Ihrer Gemeinde Mehrkosten entstehen können, wurde oben bereits
besprochen: die Zuschüsse des Landes steigen nicht im gleichen Umfang wie die Mehrkosten. Doch
auch hier „verrechnet“ sich so mancher Bürgermeister und Gemeindeschatzmeister. Der nach
unserer Erfahrung wichtigste Schnitzer ist:

Neu: STAKKIE-Newsletter

Der Stadtelternrat startet einen neuen Service: Ab sofort werden die wichtigsten Nachrichten, Termine und Veranstaltungen in unserem Newsletter vorgestellt.
Geplant ist, den Newsletter monatlich zu versenden, ggf. bei Bedarf und aus aktuellem Anlass ergänzt durch einen weiteren Newsletter.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Eltern, ErzieherInnen und LeiterInnen, aber natürlich auch Vertreter von Trägern, Verwaltung, Presse und Politik den STAKKIE-Newsletter abonnieren würden!

Bei Interesse senden Sie bitte einfach eine Mail an info@stakkie-weimar.de